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Begleitung der Akademiearbeit

Das Kuratorium

Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen engagieren sich ehrenamtlich im Kuratorium der Evangelischen Akademie im Rheinland.

Die Vorsitzende des Kuratoriums: Helga Siemens-Weibring. Foto: ekir.de Die Vorsitzende des Kuratoriums: Helga Siemens-Weibring. Foto: ekir.de

Die Kuratoriumsmitglieder wirken an den konzeptionellen Überlegungen für die Akademiearbeit mit, begleiten die Tagungsvorhaben in der Planungsphase und genehmigen die Tagungsprojekte schließlich auf ihren Sitzungen, die halbjährlich stattfinden. Darüber hinaus sind sie bei Stellenbesetzungen beteiligt. Das Kuratorium hat also sowohl beratende als auch beschlussfassende Funktion.

Bis zu 15 Mitglieder können dem Kuratorium angehören. Sie kommen aus verschiedenen beruflichen Feldern: aus dem Bereich der Kirche, der Politik, der Hochschule, der Wirtschaft sowie der Kultur und der Medien. So können sie unterschiedliche gesellschaftliche Problemstellungen und Sichtweisen in die Beratungen des Kuratoriums einbringen und die Akademie in ihrem Dialog mit der Öffentlichkeit unterstützen.

Die Kuratoriumsmitglieder werden von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) auf vier Jahre in dieses Amt berufen. Auch der oder die Vorsitzende des Kuratoriums und die Stellvertretung werden von der Kirchenleitung berufen; das Kuratorium kann dazu Vorschläge machen.

Darüber hinaus gehören der zuständige Abteilungsleiter und der zuständige Dezernent im Landeskirchenamt als Vertreter der Landeskirche, der Trägerin der Akademie, dem Kuratorium als stimmberechtigte Mitglieder an.

Rechtsgrundlage für Tätigkeit und Zusammensetzung des Kuratoriums ist die Satzung der Akademie.

Das jetzige Kuratorium wurde 2004 berufen. Ihm gehören an:  

 

hbl / 19.01.2012



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