Evangelische Akademie im Rheinland

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Evangelische Akademie
im Rheinland

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3. Bioethik-Forum an der Akademie

Zur aktuellen Diskussion um die Patientenverfügung

Am Donnerstag, 7. Mai 2009, findet in der Evangelischen Akademie im Rheinland das 3. Bioethik-Forum der Evangelischen Kirche im Rheinland statt.

Den Hauptvortrag zur Diskussion zur Patientenverfügung hält Professor Dr. Wolfram Höfling. Höfling ist Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln und Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanzrecht sowie Gesundheitsrecht. Zudem ist er der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Hospizstiftung.

Das vom Bundestag für dringend notwendig erachtete Gesetz über Patientenverfügung soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Damit soll die Gültigkeit von Patientenverfügungen eine gesetzliche Grundlage erhalten. Drei Entwürfe, von denen keiner bisher eine Mehrheit unter den Abgeordneten verzeichnen kann, stehen zur Abstimmung:

1. Die schriftliche Patientenverfügung gilt unabhängig vom Krankheitsstadium als verbindlich. Dieser Gesetzesentwurf einer Gruppe um Joachim Stünker (SPD) wird von rund 200 Parlamentariern aus der SPD- und FDP-Fraktion gestützt.  

2. Einer mündlichen Willenserklärung, die in größerer zeitlicher Nähe zum akuten Krankheitsverlauf vom Patienten geäußert wurde, wird der Vorrang vor der zu einem früheren Zeitpunkt verfassten schriftlichen Patientenverfügung eingeräumt. Dieser von Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) eingebrachte Entwurf wird von ca. 100 Abgeordneten aus der CDU und CSU gestützt.

3. Der dritte vorliegende Gesetzesentwurf unterscheidet zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Gesetzesverfügung. Er wird von einer Gruppe von rund 100 Abgeordneten der CDU und SPD gestützt. Eingebracht haben ihn Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD)

"Die qualifizierte Verfügung soll in jedem Krankheitsstadium gelten. Dafür wird vorausgesetzt, dass der Patient bei der Abfasung der Willenserklärung ärztlich beraten wurde, die Patientenverfügung durch einen Notar beurkundet und innerhalb der vergangenen fünf Jahre verfasst wurde. Eine einfache Verfügung ohne Beratung soll nur dann volle Verbindlichkeit haben, wenn die Krankheti einen unumkehrbar tödlichen Verlauf angenommen hat." 
(Evangelischer Pressedienst, Landesdienst West, 20.3.2009).

Wie in den Vorjahren soll es im Anschluss an den Vortrag darüber hinaus Gelegenheit zum Kennenlernen und zum Austausch unter den Beteiligten geben.
Sie können z. B. die Gelegenheit nutzen, von der bio- und medizinethischen Arbeit in Ihrem Umfeld zu berichten.

Die Moderation des Abends liegt bei Akademiedirektor Dr. Frank Vogelsang und Professor Dr. Johannes von Lüpke, Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel.

Termin: Donnerstag, 7. Mai 2009, 18.00 - 21.00 Uhr

Ort: Evangelische Akademie im Rheinland, Haus der Begegnung, Mandelbaumweg 2, 53177 Bonn

Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenlos.

Um vorherige Anmeldung im Direktionssekretariat bei Frau Margit Korsch wird gebeten:
Tel.: 0228 9523 201 oder Mail an Margit Korsch

Über das Bioethik-Forum der Evangelischen Kirche im Rheinland

Im Jahr 2007 hat sich das Bioethikforum der Evangelischen Kirche im Rheinland konstituiert. Es ist ein offenes Forum, das sich an all jene, die an bioethischen Diskussionen Interesse haben, insbesondere auch an die Aktiven aus den Gemeinden, Kirchenkreisen und aus kirchennahen Einrichtungen, richtet. Die Fragen der Biowissenschaften und der Medizintechnologien stellen an unsere Gesellschaft immer wieder neue Herausforderungen in der ethischen Orientierung.

Über die Themen der beiden vorausgegangenen Veranstaltungen und über zum Download bereit gestellte Vorträge können Sie sich in der Rubrik "Bioethik" auf der Internet-Seite der Akademie informieren. Dieser Link führt Sie hin.


 


hbl 21.04.2009


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