Tagung Nr. 43, 7. - 8.11.2008 - Themenfeld Kirche, Politik
Übergangsmanagement und Entlassungsvorbereitung
Ehrenamtliche Betreuung während der Haft und/oder nach der Entlassung
Servicetagung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von inhaftierten Menschen
Das Thema „Übergangsmanagement“ rückt zunehmend in den Fokus der Justizverwaltung und der Politik. Freie Straffälligenhilfe, die ambulanten Dienste der Justiz und der Justizvollzug sind gefordert, in konstruktiver Zusammenarbeit die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener als gemeinsame Aufgabe zu begreifen und gemeinsam zu fördern.
Wie kann der Übergang aus der Haft in die Freiheit erfolgreich gestaltet werden? Welche Rolle können, wollen oder sollen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer dabei einnehmen? Die Tagung will zur Klärung dieser
und weiterer Fragen beitragen.
Im ersten Teil vermittelt sie Informationen über die veränderten Strukturen und Zuständigkeiten im Bereich der für die Entlassungsvorbereitung so wichtigen Ansprechpartner, insbesondere die Zuständigkeitsregelung nach dem Hartz-IV-Gesetz. Im zweiten Teil geht es um die persönliche Situation der Betreuerin oder des Betreuers. Dabei werden sowohl grundlegende Überlegungen zum Ausmaß des Engagements als auch mögliche Antworten auf ganz konkrete Fragen thematisiert, wie z.B.: „Was tun, wenn die oder der entlassene Betreute vor meiner Wohnung steht?“
Das Thema „Übergangsmanagement“ rückt zunehmend in den Fokus der Justizverwaltung und der Politik. Freie Straffälligenhilfe, die ambulanten Dienste der Justiz und der Justizvollzug sind gefordert, in konstruktiver Zusammenarbeit die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener als gemeinsame Aufgabe zu begreifen und gemeinsam zu fördern.
Wie kann der Übergang aus der Haft in die Freiheit erfolgreich gestaltet werden? Welche Rolle können, wollen oder sollen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer dabei einnehmen? Die Tagung will zur Klärung dieser
und weiterer Fragen beitragen.
Im ersten Teil vermittelt sie Informationen über die veränderten Strukturen und Zuständigkeiten im Bereich der für die Entlassungsvorbereitung so wichtigen Ansprechpartner, insbesondere die Zuständigkeitsregelung nach dem Hartz-IV-Gesetz. Im zweiten Teil geht es um die persönliche Situation der Betreuerin oder des Betreuers. Dabei werden sowohl grundlegende Überlegungen zum Ausmaß des Engagements als auch mögliche Antworten auf ganz konkrete Fragen thematisiert, wie z.B.: „Was tun, wenn die oder der entlassene Betreute vor meiner Wohnung steht?“
Tagungsleitung:
Jörgen Klußmann M.A.
Studienleiter
Tel.: +49(0)2 28/95 23 204
Mail an Jörgen Klußmann
Tagungssekretariat:
Barbara Vellrath
Mo. – Do. 9.00 – 14.00 Uhr, Fr. 9.00 – 13.00 Uhr
Tel.: +49(0)2 28/95 23 205
Mail an Barbara Vellrath
Jörgen Klußmann 28.06.2008
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